Alles wird zur Ware

Der Ausbau des Binnenmarkts steht weiter auf der europäischen Agenda ganz oben. Mit der Mitteilung "Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert",[i] vorgelegt zusammen mit einer Reihe von Begleitdokumenten, hat die Europäische Kommission im November 2007 ihren Kurs abgesteckt. Danach wird der Binnenmarkt "neu ausgerichtet, um neuen Herausforderungen - Globalisierung, hohes Innovationstempo, rascher Wandel, Änderungen der gesellschaftlichen und natürlichen Rahmenbedingungen - zu begegnen." (3) Dabei hätte doch das Binnenmarktprojekt längst verwirklicht sein müssen. So war es jedenfalls mal geplant. Das 1985 unter Kommissionspräsident Jacques Delors verabschiedete Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarktes, in dem etwa 300 Maßnahmen enthalten waren, sah dies bereits für den 31. Dezember 1992 vor. Doch noch immer ist der Bau nicht fertig. Vor allem vom europäischen Markt für Finanzdienstleistungen existieren bislang nur Stützmauern.

 

Heute redet niemand mehr von Vollendung des Binnenmarkts. Längst wird er als Methode zur permanenten Durchforstung aller Lebensbereiche nach Marktchancen und damit Anlagemöglichkeiten für das Kapital angesehen. In den Worten der Kommissionsvorlage: "Trotz dieser Erfolge verfügt der Binnenmarkt noch über ungenutztes Potential und muss den Gegebenheiten angepasst werden." (3) Wie diese Anpassung funktioniert, wird im Kapitel "Marktbeobachtung und Überwachung (!) von Wirtschaftszweigen" erklärt. Dort heißt es: "Im Rahmen dieser Untersuchung haben die Kommissionsdienststellen eine Methode für eine systematischere Beobachtung der Schlüsselmärkte für Waren und Dienstleistungen entwickelt. Die erste Phase bestand in einem Screening der Wirtschaftszweige, die das größte Potenzial in Bezug auf Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbraucherwohl aufweisen. In der zweiten Phase werden die ausgewählten Wirtschaftszweige eingehender untersucht, um festzustellen, warum Märkte mangelhaft funktionieren (fehlende Öffnung/Integration, fehlende Auswahl und Transparenz für die Verbraucher, wenig Wettbewerb, dürftiger Rechtsrahmen und Mangel an Innovation). Auf diese Weise können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, mit deren Hilfe die spezifischen Herausforderungen in den betreffenden Wirtschaftszweigen angegangen werden können." (13) Und sollte die Kommission bei diesem permanenten Screening irgendwann doch einmal eine Marktchance übersehen haben, so helfen ihr die in die Tausende gehenden Wirtschaftslobbyisten unter Führung von Businesseurope in Brüssel schon auf die Sprünge. Übrigens: Von der behaupteten Gleichrangigkeit von "Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbraucherwohl" (4) darf man sich nicht allzu sehr irritieren lassen. Dies ist typisches, europäisches Wortgeklingel zur Erhöhung der Akzeptanz. In der Sache geht es um Öffnung und Beschleunigung des Marktgeschehens. Kommt dies auch Verbrauchern und Lohnabhängigen zu gute, so ist es ein willkommener Nebeneffekt, mehr nicht. 

 

Der Binnenmarkt stellt heute, neben der Wirtschafts- und Währungsunion, so etwas wie den Kern der EU dar. In Artikel 3 des EG-Vertrages wird er gleich am Anfang genannt: "Ein Binnenmarkt, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist." Diese vier Grundfreiheiten sind denn auch die eigentliche Verfassung der Union. Bereits 1957 wurde die Schaffung eines Binnenmarktes als Ziel in den Römischen Gründungsvertrag der EWG geschrieben, ohne dass man dann allerdings versucht hatte, ihn auch in die Realität umzusetzen. Dies änderte sich erst 1985 auf dem Mailänder Ratsgipfel. Was war dort geschehen? Es ging es um die Einberufung einer Regierungskonferenz, um zum ersten Mal seit 1957 die Römischen Verträge substanziell zu ergänzen. Großbritannien, Dänemark und Griechenland waren strikt dagegen. Es kam zu keiner Einigung. Da geschah das Unerhörte, das noch nie Dagewesene: Auf Betreiben des deutschen Außenministers Genscher wurde über die Einberufung der Regierungskonferenz abgestimmt. Die Überstimmten protestierten zwar heftig, entschlossen sich aber dennoch zur Mitarbeit. "Um den Widerstand gegen die Vertragsreform zu überwinden, brachte die Kommission das Projekt des Binnenmarkts ein. Mit diesem Schachzug setzte Delors seinen großen Widerpart, Margaret Thatcher, matt, denn die Vollendung des Binnenmarkts mit dem freien Verkehr für Waren und Dienstleistungen entsprach dem zentralen freihändlerischen Anliegen der Engländer, das sie in Europa verwirklicht sehen wollten."[ii] Das europäische Binnenmarktprojekt steht demnach in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem neoliberalen Aufbruch des weltweiten Kapitalismus, der sich bereits im Chile Pinochets nach 1973 ankündigte und der sich dann mit den Wahlsiegen von Margaret Thatcher 1979 und Ronald Reagan 1980 in Großbritannien und in den USA durchsetzte. Von dort trat er seinen weltweiten Siegeszug an.

 

Ein europäischer Binnenmarkt ist aber nur zu realisieren, wenn nicht jede seiner Maßnahmen durch das Erfordernis der Einstimmigkeit der Mitgliedsländer im Rat blockiert werden kann. Dies sahen auch die Gegner von Mehrheitsentscheidungen ein. "Briten und Dänen akzeptierten die Einführung der Mehrheitsentscheidung in allen Fragen des Binnenmarktes als notwendige Bedingung für seine Realisierung."[iii] Und da der Europäische Gerichtshof seit 1979 in ständiger Rechtsprechung die Warenverkehrsfreiheit als allgemeines Diskriminierungsverbot auffasst, stand der Errichtung des Binnenmarktes nun nichts mehr im Wege.[iv]

 

So wurde 1985 der europäische Zug auf ein neues Gleis gesetzt. Die 1987 verabschiedete Einheitliche Europäische Akte, in der sowohl das Binnenmarktprogramm als auch die Einführung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit verbindlich festgelegt wurde, war dann nur noch eine Formfrage. Seitdem haben Lohnabhängige, ihre Gewerkschaften, aber auch Bauern, Regionalpolitiker, ja ganze Staaten unliebsame Bekanntschaft mit den Binnenmarktprinzipien machen müssen. So kollidierte die übliche kommunale Quersubventionierung eines Schwimmbades plötzlich mit dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit, da private Spaßbadbetreiber davon einen Nachteil haben könnten. Eine spontane Sperrung von Autobahnabschnitten durch aufgebrachte Bauern wurde vom Europäischen Gerichtshof als Beeinträchtigung der Warenverkehrsfreiheit gewertet, da deshalb Güter verspätet den Konsumenten erreichten. Die Regierung Österreichs musste sich von Brüssel belehren lassen, dass eine Drosselung des Studentenzuzugs an seine Universitäten gegen das Freizügigkeitsprinzip verstößt. Das VW-Gesetz wurde mit dem Verweis auf die Verletzung der Kapitalfreiheit gekippt. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Binnenmarktprinzip Kapitalfreiheit wird nun auch gegen Streiks in Stellung gebracht, die sich gegen Betriebsverlagerungen richten. Und Handwerksordnungen werden sich bald als unvereinbar mit der neuen Dienstleistungsrichtlinie erweisen Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, dass die Binnenmarktprinzipien tief in das tägliche Leben der Menschen einschneiden.

 

Mit dem Binnenmarkt öffnet sich den europäischen Spitzenkonzernen ein Raum vergleichbar mit dem Markt der USA. "Für die Unternehmen bedeutet der Binnenmarkt ein einheitliches Regelwerk, das ihnen Zugang zu einem Markt mit 500 Millionen Verbrauchern eröffnet." (3) Die europäischen Konzerne erhielten damit eine sichere Heimatbasis, von der aus sie ihren Kampf um Weltmarktanteile führen. Und in diesem Kampf sind sie außerordentlich erfolgreich. "In der Weltwirtschaft konnten sie über den Ausbau eines eng verflochtenen Netzes ihrer Herrschaft ihre Positionen eindeutig gegenüber der stärksten Wirtschaftsmacht USA verbessern. Unter den 100 mächtigsten Industriekonzernen der Welt entstammten 55 dem europäischen Raum, aus den USA 25. Vier Jahrzehnte zuvor lag der Schwerpunkt der Machtverteilung mit 69 Konzernen bei den USA."[v] Und: "Von den führenden 50 Weltfinanzkonzernen stammen 29 Großbanken und Versicherungen aus der EU, 10 aus den USA, 6 aus Japan, 2 aus der Schweiz und 3 aus China - ein Indiz für die gefestigte Vormachtstellung der EU-Finanzkonzerne auf dem internationalen Finanzmarkt."[vi]

 

Doch das reicht der Kommission noch lange nicht: "Der Binnenmarkt muß die Globalisierung besser nutzen: Er bringt den EU-Bürgern die Vorteile der Globalisierung bereits auf höchst wirksame Weise nahe, aber sein Potential als 'Sprungbrett' für Unternehmen, die sich auf den Weltmarkt begeben, als attraktiver Investitionsstandort und als in der Regel- und Normsetzung weltweit führender Wirtschaftsraum muss maximiert werden." (3) Wie das geschehen soll, wird im Kapitel "Die Globalisierung für Europa nutzbar machen" erläutert. Eine der Maßnahmen ist die "Erweiterung des Wettbewerbsraums für europäische Firmen über die physischen Grenzen des Binnenmarkts hinaus, Öffnung anderer Märkte durch multilaterale und bilaterale Handelsliberalisierung sowie aktive Durchsetzung von Marktzugangsrechten. Die Kommission bleibt der Doha-Entwicklungsagenda verpflichtet und will sie zum Erfolg führen. (...) Zur Stärkung der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum und der uneingeschränkten Einhaltung der internationalen Regelungen über Subventionen werden ebenfalls spezifische Initiativen eingeleitet. (...) Ergänzend bedarf es eines wirksamen Einsatzes handelspolitischer Instrumente, um auf unfaire ausländische Subventionen und andere unfaire Handelspraktiken zu reagieren und um auf internationaler Ebene für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, auch durch die aktive Öffnung ausländischer Märkte." (8)

 

Neben dem "Wettbewerbsraum" soll auch der "Regelungsraum des Binnenmarkts" international erweitert werden. Hier nennt die Kommission die "Förderung der Kooperation in Bezug auf europäische Normen und Werte im Ausland, damit die europäische Regelsetzung von vorbildlichen Praktiken in anderen Teilen der Welt profitiert und europäische Normen zum Maßstab für weltweit gültige Standards werden." (...) "Auf multilateraler Ebene muss die Frage der Regelungskonvergenz auf der WTO-Agenda vorangebracht werden. (...) Die EU muss weiterhin eine führende Rolle in den internationalen Regelungs- und Normungsgremien spielen und muss daher mit einer Stimme sprechen." (8/9) Diese angestrebten Erweiterungen der Wettbewerbs- und Regelungsräume "über die physischen Grenzen des Binnenmarktes hinaus" helfen den Spitzenkonzernen der EU bei ihrem Kampf um weitere Weltmarktanteile. Sie stellen eine unmittelbare staatsmonopolistische Indienstnahme staatlicher Bürokratien sowohl der Mitgliedstaaten als auch der quasistaatlichen der EU durch das Kapital dar.

 

Doch die Expansion soll sich nach der Kommission nicht allein nach außen richten. Unter der Überschrift "Neue Grenzen: Wissen und Innovation" heißt es: "Der ursprünglich für eine auf Erzeugnisse der Landwirtschaft und des verarbeitenden Gewerbes konzipierte Binnenmarkt muss den Erfordernissen einer offenen, integrierten, wissensbasierten und dienstleistungsorientierten Wirtschaft angepasst werden." (9) Dabei klopft sich die Kommission zunächst einmal auf die eigene Schulter: "In diesem Bereich wird viel getan. Die Erbringung von Dienstleistungen über die innergemeinschaftlichen Grenzen hinweg dürfte mit der Durchführung der bis Ende 2009 in innerstaatliches Recht umzusetzenden Dienstleistungsrichtlinie einen Schub bekommen. Auch die Initiativen in Bezug auf netzgebundene Wirtschaftszweige – Energie, Telekommunikation, Postdienstleistungen, Verkehr – werden Wirkung zeigen, wenn die betreffenden Regelungen erst einmal in vollem Umfang durchgeführt sind." (9)

 

Doch dabei soll es nicht bleiben. "Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Förderung des freien Verkehrs von Wissen und Innovationen als einer 'fünften Freiheit' im Binnenmarkt."(10) Vorgesehen sind Initiativen zum "Aufbau eines Europäischen Forschungsraums" mit der Einführung einer "Art 'Forscherpass', mit dessen Hilfe Hemmnisse für die Mobilität von Forschern beseitigt und der Austausch von Forschern erleichtert werden sollen." (10) Damit wird sich die jetzt schon besorgniserregende Abwanderung von Wissenschaftlern aus schwächer entwickelte EU-Länder in die mit hohen Forschungsetats beschleunigen. Und geht es nach der Kommission, so wird auch "eine effizientere, flexiblere und stärker am Markt orientierte Frequenzpolitik das wirtschaftliche Potential der Führungsrolle Europas auf dem Gebiet der drahtlosen Technologie freisetzen." (10) Bedroht sind davon sowohl öffentlich-rechtliche als auch staatliche Fernseh- und Rundfunkanstalten der Mitgliedstaaten.

 

Auch an der Front der Daseinsvorsorge plant die Kommission neue Angriffe. Hier nimmt sie die in der Dienstleistungsrichtlinie noch ausgesparten Sozial- und Gesundheitsleistungen ins Visier. In einem Begleitdokument zur Mitteilung nennt sie als Ziel die Ermöglichung "des Zugangs zu Dienstleistungen auch über Ländergrenzen hinweg "[vii]. Es geht ihr hier vor allem um den grenzüberschreitenden Zugang und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Da die dabei im anderen Land entstehenden Kosten vor der Rückerstattung im Heimatland aber erst einmal privat verauslagt werden müssen, werden sich dies nur die Betuchten leisten können. Jene aber, denen die entsprechenden Mittel fehlen, dürfen sich zuhause weiter in die Warteschlange für eine Behandlung einreihen. Der Weg in die Zwei-Klassen-Medizin wäre damit endgültig offen. Geht es nach der Kommission, so soll der europaweite Markt für medizinische Leistungen möglichst schnell entstehen. Dass die EU gar keine Zuständigkeit für Gesundheit besitzt, stört sie dabei wenig. Bereits in wenigen Wochen soll es für diese Gesundheitsdienstleistungen einen Richtlinienentwurf geben.

 

Auch wenn die Europäische Kommission nicht müde wird, ihre Initiativen zur Vertiefung und Erweiterung des Binnenmarkts als Maßnahmen zu verkaufen, "damit die Märkte dort, wo Verbraucher, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen am meisten profitieren, mehr Wirkung entfalten" (4), bleibt die Bilanz trübe. Es wurden zwar Verbraucherrechte gestärkt, doch die im Binnenmarkt gewachsene Macht der Konzerne führt zugleich zur permanenten Übervorteilung des Konsumenten. Ein typisches Beispiel sind die Roaminggebühren der Mobilfunkanbieter für Gespräche über EU-Ländergrenzen hinweg. Im eigentlich doch keine Grenzen mehr kennenden Binnenmarkt war dieses Problem nicht zu lösen. Erst eine Verordnung aus Brüssel sorgte hier für eine moderate Absenkung der Gebühren. Ganz ähnlich ist es bei den horrend hohen Gebühren für Geldüberweisungen von einem Mitgliedsland in das andere. Seit Jahren werden sie von den Banken hartnäckig verteidigt. Auch hier sorgt jetzt eine gesetzliche Regelung für Abhilfe.

 

Düster ist auch die Bilanz für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Der Binnenmarkt hat zu beispiellosen Wellen von Fusionen geführt. Dies ist politisch ausdrücklich so gewollt, geht es doch um die Herausbildung "europäischer Champions". Begünstigt werden diese Konzentrationsprozesse durch die EG-Verordnung über die Bildung europäischer Aktiengesellschaften[viii] sowie die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten,[ix] womit dem "Bedarf an Kooperation und Reorganisation" europäischer Kapitalgesellschaften entsprochen werden soll. Hunderttausende von kleinen und mittleren Unternehmen sind seit Einführung des Binnenmarktes verschwunden. Viele weitere werden noch folgen, denn "mit der Liberalisierung haben sich ihre Bedingungen erheblich verschlechtert. Das zeigt sich in einer wachsenden divergierenden Gewinnentwicklung zwischen KMU und Großkonzernen."[x]

 

Eindeutig verschlechtert hat sich auch die Lage für die Lohnabhängigen. Von den einstmals bei der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte versprochenen Millionen neuer Arbeitsplätze spricht schon lange niemand mehr. Im Gegenteil: Die im ungleich schärfer gewordenen Konkurrenzkampf immer häufigeren und immer größeren Unternehmensfusionen setzen Massen von Lohnabhängigen "frei". Und gegenüber der wachsenden Kapitalmacht wird es immer schwieriger, für angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Schließlich sorgt der Binnenmarkt in Kombination mit der Erweiterung der EU um Länder mit deutlich schlechteren sozialen, ökologischen und arbeitsrechtlichen Bedingungen und erheblich niedrigeren Löhnen für einen permanenten Dumpingdruck. Die Verlagerung der Produktion von Nokia von Bochum nach Rumänien ist da nur ein Beispiel. "Grenze weg - Job weg" lautet hier die einfache aber treffende Formel.

 

Mit der Errichtung des Binnenmarktes wurde die Europäische Union endgültig dem "Terror der Ökonomie" (Susan George) ausgeliefert. Sie wird dadurch von Tag zu Tag dem US-Modell eines weitgehend entgrenzten Kapitalismus ähnlicher, da nutzen alle Beschwörungen einen europäischen Sozialmodells nichts. Es wächst aber zugleich der Widerstand gegen diese systematische Umwandlung aller Dinge des Lebens in Waren. Unüberhörbar wurde er bereits im Kampf gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Mit den jetzt vorgelegten Plänen der Europäischen Kommission stehen neue Auseinandersetzungen ins Haus. Es wird vor allem darum gehen, den geplanten Markt für Gesundheitsdienstleistungen zu verhindern. Chancen dafür gibt es, finden sich doch immer weniger Bürgerinnen und Bürger damit ab, dass der Markt in alle Poren des gesellschaftlichen Lebens eindringt und ihr Schicksal bestimmt.



[i] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts, 20.11.2007, KOM(2007) 724 endgültig. Soweit die Zitate im Text mit eingeklammerten Zahlen gekennzeichnet sind, beziehen sie sich auf diese Mitteilung.

[ii] Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung, Stuttgart 2002, S.241

[iii] Gerhard Brunn, a. a. O.

[iv] Den entscheidenden Durchbruch brachte hier das Cassis de Dijon Urteil vom 20.02.1979, EuGH, NJW, S. 1766

[v] Gretchen Binus, Konzernmacht in der Europäischen Union, Studie für die Bundestagsfraktion Die Linke, Berlin 2007, S.4

[vi] Gretchen Binus, a. a. O.

[vii] Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement, KOM(2007) 725 endgültig vom 20.11.2007

[viii] Vgl. EG-Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft

[ix] Vgl. EG-Richtlinie 2005/56 EG vom 26.10.2005

[x] Gretchen Binus, a. a. O., S.3

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