Kräftekonzentration

 

Kräftekonzentration

Am Dienstag wird in Karlsruhe über die Klagen gegen den EU-Vertrag von Lissabon entschieden. Es geht um eine Macht- und Klassenfrage

 

Am 30. Juni wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabonner Vertrag bekannt geben. Es geht um Klagen der Bundestagsfraktion der Linken und des CSU- Abgeordneten Peter Gauweiler und einiger seiner Mitstreiter. Klagen gegen die Zustimmung des Bundestags zu europäischen Verträgen hat es bisher einige gegeben. So etwa gegen den Vertrag von Maastricht. Erfolg hatten sie nicht. 1993 wurden sie abschlägig beschieden. Schließlich sind Bundesverfassungsrichter in ihrer Entscheidungsfindung frei, aber so frei sind sie nun auch wieder nicht.

 

Vorrang Europarecht

Seitdem wächst aber im bürgerlichen Lager die Sorge darüber, ob man sich noch auf dem rechten Weg befindet. Die kritischen Wortmeldungen des Journalisten Heribert Prantl, des Verfassungsrichters Siegfried Broß sowie von Exbundespräsident Roman Herzog sind nicht ohne Wirkung geblieben. Sie alle stellen die demokratische Legitimation der EU in Frage. Sie artikulieren die Angst vor einer ungesteuerten Aufgabe von Souveränitätsrechten, vor der Entmachtung des Bundestags, ja vor dem Herabsinken Deutschlands auf den Status eines Teilstaates in einer europäischen Föderation. Ganz ähnlich kritisiert die Linke, dass mit dem Vertrag ein Vorrang für das Europarecht festgeschrieben wird. Kritik kommt auch von den Gewerkschaften. Vor dem Hintergrund skandalöser Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen Arbeitnehmerrechte versuchen sie mit einer sozialen Fortschrittsklausel die europäische Demontage des Sozialstaats zu verhindern.

 

Bei der mündlichen Verhandlung über die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag zeigte sich, dass auch das Gericht die ungebrochen pro-integrationistische Haltung der wirtschaftlichen und politischen Eliten kritisch sieht. Die Vertreter der Bundesregierung, angereist, um einen Pflichttermin zu absolvieren, sahen sich einer peinlichen Befragung durch die Richter ausgesetzt, wobei auch manch peinliche Unkenntnis auf der Regierungsbank an das Licht kam.

 

Imperiale Dialektik

Doch ein Nein des Gerichts zum Vertrag von Lissabon wäre eine Sensation. Es würde die deutschen und europäischen Verhältnisse auf den Kopf stellen. Ein solches Nein wird es daher nicht geben, denn es ist die Bundesregierung, die heute an der Spitze derer steht, die den Lissabonner Vertrag durch die Instanzen prügeln. Vor allem sie drängt darauf, dass in Irland so lange abstimmt wird, bis das Ergebnis stimmt. Für die deutschen Eliten steht ja auch viel auf dem Spiel. Mit dem Lissabonner Vertrag verdoppelt sich der Stimmanteil Deutschlands im Rat. Die nationalen Souveränitätsrechte werden weiter eingeschränkt. Die in den Mitgliedsländern so mühsam erkämpften demokratischen Rechte werden dadurch abgebaut.

 

Zu studieren ist hier die Dialektik des Imperialismus. Sie zeigt sich im Zusammenhang zwischen dem Expansionswillen des imperialistischen Staates nach außen, hier des Exportweltmeisters Deutschland im europäischen Binnenmarkt, und dem gleichzeitigen Abbau demokratischer Rechte im Innern. Expansion verlangt nach der äußersten Konzentration aller Kräfte und ihrer Hinwendung nach außen. Bei der Eroberung der Weltmärkte bleiben zerfallende Schulen, löchrige Straßen und wachsende Armut zu Hause zurück. Dort machen Suppenküchen auf und schlafen immer mehr Menschen in Parks. Früher kannte man das nur aus den USA. Wie verstörend ist doch der Widerspruch zwischen ihrer grenzenlosen Präsenz auf allen Kontinenten und den brennenden Ruinen in den eigenen Innenstädten. Europa will nun nicht länger zurückstehen. Doch noch stört bei dieser Verwandlung die Demokratie in den Mitgliedsländern. In ihren Parlamenten könnten sich ja womöglich unbequeme Mehrheiten bilden und soziale Forderungen artikulieren. Mit der EU beugt man dem vor. Das Europäische Parlament ist gar kein wirkliches Parlament. Es ist zahn- und machtlos. Man sieht: Verfassungsfragen sind eben Macht- und auch Klassenfragen. Die Linke hat das mit ihrer Klage gegen den Lissabonner Vertrag thematisiert.

 

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