In der EU ist ein Nein noch lange kein Nein

Die Iren waren 2008 nicht das erste Volk, das Nein zu einem europäischen Vertrag sagte. Bereits im Juni 1992 weigerten sich die Dänen, dem neoliberalen Vertrag von Maastricht ihre Zustimmung zu geben. Die EU vereinbarte daraufhin mit der Regierung in Kopenhagen eine „Opt out" Klausel für den Maastrichter Vertrag, wonach das Land u. a. nicht den Euro einführen muss. Eine erneute Volksabstimmung im Mai 1993 bestätigte diese Vereinbarung. Doch die dänischen Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten konnten sich nicht damit abfinden, dass ihr Land auf Dauer außerhalb der Eurozone sein soll. Im September 2000 ließ man daher erneut darüber abstimmen. Doch wieder wollte eine Mehrheit des Volkes von der Einführung des Euros nichts wissen. Seitdem sind neun Jahre vergangen. Doch noch immer suchen die in Kopenhagen Regierenden nach einem günstigen Zeitpunkt, um in einem neuen Volksentscheid dieses „Opt out" doch noch loszuwerden.

In Schweden stimmte das Volk im September 2003 gegen die Einführung des Euro. Es entschied damit gegen die zugleich mit dem EU-Beitritt eingegangene Verpflichtung des Landes, auch die gemeinsame Währung zu übernehmen. Die schwedische Regierung wird seitdem von der Europäischen Kommission und vom Rat immer wieder gedrängt, noch einmal abstimmen zu lassen. Wahrscheinlich wird man 2010 oder 2011 die Schweden erneut an die Urnen rufen.

Die Iren fanden sich vor 2008 schon einmal unter den Verweigerern. Da nach der nationalen Verfassung jede Änderung europäischer Verträge dem Volk vorgelegt werden muss, stand dort im Mai 2001 der Vertrag von Nizza zur Abstimmung. Überraschend wurde er abgelehnt. Da mit ihm weitreichende Bestimmungen zur Militarisierung der EU verbunden waren, sorgte sich eine Mehrheit der Bevölkerung um den Erhalt der irischen Neutralität. Nachdem der Europäische Rat ein paar unverbindliche Erklärungen zu ihrer Sicherung abgegeben hatte, ließ man im Juni 1992 noch einmal abstimmen. Und nun passte das Ergebnis. Der Vertrag von Nizza konnte in Kraft treten.

Anders verfuhr man in Frankreich und in den Niederlanden mit dem Non bzw. dem Nee von Mai/Juni 2005 zum Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dort hielt man es nicht einmal für nötig, die Völker erneut abstimmen zu lassen. Mit dem Lissabonner Vertrag wurde vielmehr eine formal neue, tatsächlich aber nur unwesentlich veränderte Version des Verfassungsvertrages vorgelegt. Über diesen „neuen" Vertrag ließ man anschließend zur Sicherheit nur noch die Parlamente in Den Haag und Paris abstimmen. Dies war in beiden Ländern möglich, denn anders als in Irland sind in Frankreich und in den Niederlanden Volksabstimmungen über europäische Verträge nicht zwingend vorgeschrieben.

Diese Beispiele zeigen: In der Europäischen Union ist ein Nein des Volkes zu einem europäischen Vertrag nie ein endgültiges Nein. Soweit reicht dort eben der Respekt vor einer demokratischen Entscheidung nicht.

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