Geschichte und Wirklichkeit der EU

Referat auf der Konferenz "Europa und die revolutionäre Arbeiterbewegung" des Marxistischen Arbeitskreises zur Geschichte der Arbeiterbewegung bei der Partei Die Linke in Kooperation mit der Marx-Engels-Stiftung am 19.11.2016[1]

Zu den Wurzeln der heutigen Europaideologien – Die Paneuropa-Bewegung

Woher kommt die heute in Deutschland vorherrschende Europaideologie? Ab Ende des 19. Jahrhunderts dominierten zwei europapolitische Konzeptionen im Deutschen Reich: Der 1891 gegründete „Alldeutsche Verband“ wurde von der Schwerindustrie getragen und setzte sich für eine Eroberungspolitik im Westen, gegenüber Belgien, Frankreich und Luxemburg ein. Der 1904 entstandene „Mitteleuropäische Wirtschaftsverein“ repräsentierte hingegen das neuindustrielle Kapital vor allem der Chemie- und Elektrokonzerne, das mit dem Aufstieg der Deutschen Bank verbunden ist. Die Hauptexpansionsrichtung dieser Kapitalfraktion war der südosteuropäische Raum bis zur Türkei hin. In der Kriegszielpolitik Deutschlands im Ersten Weltkrieg verschmolzen diese beiden Konzeptionen.

Nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg erhalten die beiden expansionistischen Europastrategien Konkurrenz. „Als eine eigentümlich neuartige Linie kommt zu ihnen ab 1923 die Paneuropa-Konzeption des Grafen Coudenhove-Kalergi hinzu, die in Deutschland für etwas damals noch ganz außerhalb des Horizonts der meisten Kreise des deutschen Monopolkapitals Liegendes warb: ein zwecks gemeinsamer Expansion zu bildendes multinationales Konzern-Europa unter Ausschluss Englands und Russlands.“[2] Propagiert wird darin ein Europa, das von „Petsamo bis Katanga“ reicht unter Einschluss eines „geschlossenen afrikanischen Kolonialreichs 'Europäisch-Westafrika' (Libyen, Französisch-Afrika, Angola, Kongo) plus 'zerstreuter Kolonien' in seinerzeit, französischem, belgischem, portugiesischem, italienischem und spanischem Besitz.“[3]

Nach Coudenhove-Kalergi sollten demnach zu Paneuropa weder Großbritannien noch die Sowjetunion, hingegen aber große Teile Afrikas gehören Ein zentraler Unterschied der neuen Paneuropakonzeption zu den bis dahin dominierenden expansionistischen deutschen Strategien war, dass in einer solchen Vereinigung keine Grenzkorrekturen in Europa mehr möglich sein sollten, ausgenommen allerdings solche im Falle Russlands. „Auf diesen Gedanken konnten sich im Deutschland der zwanziger Jahre nur Vertreter von Konzernen einer Größenordnung einlassen, die garantierte, dass ihnen auch in der freiwirtschaftlichen Gemeinsamkeit eines solchen Großraums automatisch wieder die Führungsrolle werde zufallen müssen. Gerade aus dieser Höhensicht eines solchen Großraums aber war natürlich auch die Versuchung, die Umwandlung Europas in einen deutschen Großraum für realisierbar zu halten, besonders groß, so dass sich hier die Meinungen teilten und es letztlich nur einige besonders stark in übernationalen Verflechtungen stehende und weitblickende Spitzenvertreter des Kapitals waren – nach Coudenhoves eigenem Zeugnis Max Warburg, des weiteren Arthur v. Gwinner von der Deutschen Bank und Hans Fürstenberg von der Berliner Handels-Gesellschaft, beide nacheinander als Schatzmeister der deutschen Paneuropa-Sektion fungierend, sowie Robert Bosch, der der internationalen 'Paneuropa-Förderungsgesellschaft' mit Sitz in Zürich präsidierte -, die Coudenhoves Bewegung finanziell förderten, meist allerdings nicht exklusiv, sondern zugleich mit den Mitteleuropa-Propagandainstitutionen. Ähnlich halben Erfolg hatte Coudenhove in den übrigen Ländern Europas, in denen er überall in gleichem Sinne agitierte. Das Initialinteresse an seiner Bewegung (so war z. B. ihre Förderung durch Max Warburg, wie Coudenhove berichtete, erst von Baron Rothschild vermittelt worden) lag damals offenbar überwiegend bei außerdeutschen Finanzgruppen.“[4] Die Paneuropabewegung bekam Zulauf von Politikern,  Wissenschaftlern und Künstlern. Zu ihr bekannten sich Albert Einstein, Thomas Mann, Otto von Habsburg sowie Politiker wie Konrad Adenauer, der französische Außenminister und Friedensnobelpreisträger Aristide Briand, der tschechoslowakische Außenminister und spätere Staatspräsident Edvard Beneš und der französische Ministerpräsident Édouard Herriot.

Paneuropa zielte auf den Erhalt der brüchig gewordenen Hegemonie des alten Kontinents: „Während jeder einzelne europäische Staat auf die Dauer politisch und wirtschaftlich jenen Weltmächten preisgegeben wäre, könnte Paneuropa durch seinen Zusammenschluss zu einer der stärksten Machtgruppen, vielleicht zur stärksten werden.“[5] Heute klingt es ganz ähnlich, wenn für einen 'Globalplayer EU' selbst von Sozialdemokraten geworben wird.[6]

Mit dem Paneuropakonzept erschien zum ersten Mal jene Vorstellung eines föderativen Europas von Nationalstaaten auf der politischen Bühne, die nach 1945 den realen Prozess der europäischen Integration leitet. Doch in den zwanziger Jahren war die Zeit noch nicht reif für den Übergang zu diesem Konzept, das nicht mehr auf aggressive Expansion des eigenen Machtbereichs setzt, sondern auf eine Kollaboration europäischer imperialistischer Mächte. Mit der Machtübertragung auf den Faschismus versuchte das deutsche Finanzkapital noch einmal, und diesmal mit rücksichtsloser Härte und Brutalität, seine Eroberungspläne mit Gewalt in die Tat umzusetzen. Nach dem vollkommenen Scheitern dieses Vorgehens kommt man aber wieder auf das Paneuropakonzept zurück. So war es denn kein Zufall, dass Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi 1950 der erste Träger des Karlspreises der Stadt Aachen wurde. Der Graf und seine Bewegung blieben auch danach von Bedeutung. Franz-Josef Strauß schrieb das Vorwort zu dem 1971 erschienenen Buch Weltmacht Europa von Coudenhove-Kalergi. Lange Jahre stand der CSU-Europaabgeordnete Otto von Habsburg an der Spitze der Paneuropa-Union. 1989 rühmte sich diese Bewegung, einen entscheidenden Beitrag zur Zerstörung des europäischen Sozialismus geleistet zu haben.[7]

Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften

Der Gründung der Europäischen Gemeinschaften 1957 war das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im August 1954 vorausgegangen. Die EVG war der Versuch gewesen, unter französischer Führung die europäische Einigung auf Grundlage der militärischen Zusammenarbeit zu realisieren. Es gab aber in Frankreich keine Mehrheit für einen damit verbundenen Souveränitätsverzicht des Landes.

Bereits 1955 wurden neue Pläne für eine europäische Integration vorgelegt. Die Initiativen gingen diesmal nicht von Frankreich, sondern von den Niederlanden und Belgien aus: „Vor allem in den Beneluxstaaten, deren offene, stark exportabhängige Volkswirtschaften am meisten auf eine Zollunion oder andere Präferenzräume westeuropäischer wirtschaftlicher Zusammenarbeit angewiesen schienen, schossen sie wie Pilze aus dem Boden.“[8] Es war vor allem die niederländische Industrie, die - nach dem Verlust der Kolonie Niederländisch-Indien - dringend neue Absatzmärkte für ihre Produkte suchte. In Westeuropa glaubte sie, dabei fündig werden zu können. Vorangetrieben wurden die Verhandlungen vom belgischen Außenminister Paul-Henri Spaak. Er nutzte dabei die bestehende Zusammenarbeit innerhalb der seit 1951 bestehenden Montanunion. Im Juni 1955 bekräftigten deren Mitglieder Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, die Niederlande, Luxemburg und Italien grundsätzlich ihre Absicht, die Möglichkeit zur Gründung einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auszuloten.

Das folgende Jahr 1956 wurde zu einem Jahr bedeutender außenpolitischer Ereignisse: die Suezkrise und die Ereignisse in Ungarn erschütterten die Welt. “Von Polen über Ungarn bis zum Nahen Osten überstürzen sich die Ereignisse. Am 30. Oktober geschehen simultan zwei äußerst wichtige Dinge: In Budapest kündigt die neue Regierung Nagy das Ende des Einparteiensystems an (...), bringt eine Koalition unterschiedlicher Parteien auf den Weg, die alle an der Regierung beteiligt werden, fordert die sowjetische Militärführung auf, die in Ungarn stationierten Truppen zurückzuziehen, und befreit Kardinal Mindszenty aus seinem Zwangsdomizil. Gleichzeitig landen in der Nacht zum 30. auf den 31. Oktober anglofranzösische Truppen aus der Luft am Suez-Kanal. Die Fallschirmjäger machen sich auf zur Eroberung von Port Said, während die israelischen Truppen inzwischen kurz vor dem Kanal stehen. Es ist klar, dass die internationale Krise damit nun ihren Höhepunkt erreicht.“[9]

Diese Krisen sollten die Einigung auf die Römischen Gründungsverträge ermöglichen: „Erst als die Doppelkrise von Suez und Budapest (…) ein deutliches Signal deutsch-französischer Gemeinsamkeit in der Europapolitik erforderlich zu machen schien, und rasch nach einem Rahmen für einen neuen Anlauf in der Rüstungskooperation gesucht wurde, spielten wirtschaftliche Bedenken keine große Rolle mehr. Adenauer und Mollet (der französische Ministerpräsident, A.W.) setzten sich über die Einwände ihrer Experten souverän hinweg und nutzten den Plan einer Zollunion und Wirtschaftsgemeinschaft als Vehikel umfassender europapolitischer Visionen, die nicht zuletzt auch die Rüstungskooperation einschlossen. Damit war es gerade die Sicherheitspolitik, die den politischen Anstoß gab, der schließlich den Abschluss der Römischen Verträge am 25. März 1957 ermöglichte.“[10]

Die als Antwort auf die Verstaatlichung des Suezkanals unter dem ägyptischen Staatspräsidenten Gamal Abdel Nasser begonnene britisch-französische Militärintervention scheiterte kläglich. Nicht alleine die Sowjetunion, auch die Vereinigten Staaten drängten auf ein unverzügliches Ende des Abenteuers. “Das führte zu einer Demütigung beider Mächte, Frankreichs und Englands, die sich von dieser vor allem moralischen und imagemäßigen, aber auch politischen und militärischen Niederlage nie mehr erholen sollten.“[11] Paris zog daraus die Konsequenz, nun unter allen Umständen - und dies notfalls auch ohne US-amerikanische oder britische Hilfestellung - Atommacht werden zu wollen. Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) sollte dabei Frankreich als europäischer Rahmen für die Entwicklung dieser Waffen dienen. Auch eine „Europäische Rüstungsgemeinschaft“ wurde angestrebt. Deutschland und Frankreich unterzeichneten dazu im Januar 1957 ein Protokoll über waffentechnische Zusammenarbeit.

Für die Bundesrepublik Deutschland war hingegen die Krise in Ungarn Anlass für neue strategische Überlegungen. Das Gewährenlassen der Sowjetunion bedeutete indirekt die Anerkennung einer sowjetischen Einflusszone in Osteuropa durch den Westen. Die auf Revanche setzenden Kräfte der Bundesrepublik sahen hierin die Gefahr, dass sich die Vereinigten Staaten eines Tages womöglich vollständig mit den Ergebnissen des Zweiten Weltkriegs abfinden und sowohl die polnische Westgrenze als auch die Existenz der DDR anerkennen könnten. Aus Bonner Sicht bestand demnach die Gefahr einer Verständigung zwischen den USA und der Sowjetunion über die Herrschenden in der Bundesrepublik hinweg. In Reaktion darauf sollte auch Westdeutschland zu einer eigenständigen Atommacht werden. In einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 19. Dezember 1956 heißt es: „Es müsse also gefordert werden, den Aufbau der Bundeswehr (…) beschleunigt durchzuführen, eine Zusammenfassung Europas voranzutreiben und nukleare Waffen in der Bundesrepublik herzustellen.“[12] Dass es zur Atombewaffnung dann doch nicht kam, lag an der Weigerung Frankreichs, ein atomar gerüstetes Deutschland an seiner Seite zu dulden.

Außen- und sicherheitspolitische Überlegungen Frankreichs und Deutschlands waren demnach von ausschlaggebender Bedeutung für die Bereitschaft beider Länder, die entscheidenden Schritte in Richtung einer festeren europäischen Integration zu gehen: „Diese Konstellation machte den Abschluss der Römischen Verträge vom 25. März 1957 möglich. Sie verdanken ihr Zustandekommen weniger der Dynamik der wirtschaftlichen Interessen der großen Mitgliedstaaten, sondern viel mehr sicherheitspolitischen Erwägungen Frankreichs und Deutschlands.“[13] In einem Rückblick auf 50 Jahre Römische Verträge heißt es denn auch in der Zeitschrift Integration : "Sieht man einmal von dem niederländischen Interesse an einer Zollunion und einem europäischen Agrarmarkt für den Absatz niederländischer Produkte ab, so war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft also vorwiegend ein politisches Unternehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sowohl für Frankreich als auch für die Bundesrepublik (also für die beiden Hauptbeteiligten) problematisch, aber von beiden um der politischen Zielsetzung willen akzeptiert. Einbindung der Deutschen und Autonomie gegenüber den USA waren ihre eigentlichen Ziele - freilich auch ihre heimlichen; und darin lag das Problem der 1957 gefundenen Konstruktion."[14]

Die Gründungsverträge

Die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Atomgemeinschaft traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Der EWG-Vertrag beinhaltete vor allem eine Zollunion. Zwischen den sechs Mitgliedstaaten sollten sämtliche Zölle und mengenmäßige Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren abgeschafft werden. Gegenüber Drittländern war anstelle nationaler Tarife ein gemeinsamer Zolltarif vorgesehen. Der gemeinsame Markt für Waren, Kapital und Arbeit jeder Art sollte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Unternehmer und Dienstleistungen garantieren. Geplant war, die Handels-, Agrar-, Verkehrs- und Wettbewerbspolitik zu vergemeinschaften und die Konjunktur-, Wirtschafts- und Währungspolitik zu koordinieren. Für die Steuer- und Sozialpolitik war eine Harmonisierung vorgesehen. Vereinbart wurde, auf die Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften hinzuarbeiten.[15]

Beim institutionellen Aufbau der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft orientierte man sich an den bewährten Praktiken der Montanunion. Doch gab es wesentliche Unterschiede: Die gemeinsame Hohe Behörde der Montanunion war von Persönlichkeiten besetzt, die zwar von den Regierungen der Mitgliedsländer gestellt wurden, die aber unabhängig arbeiteten und aufgrund eigener Befugnisse Entscheidungen treffen konnten. In der EWG wurden die Entscheidungen hingegen vom Ministerrat, dem Kollegium der Fachminister der Mitgliedsländer, getroffen. Die Europäische Kommission, das quasi Exekutivorgan der Gemeinschaft, war daher mit der Hohen Behörde nicht vergleichbar. Sie erhielt die Stellung eines ausführenden Organs und konnte und sollte wohl Rechtsvorschriften initiieren, die Beschlüsse darüber oblagen aber dem Ministerrat.

In den Römischen Verträgen war auch die Einrichtung einer „Versammlung“ von Parlamentariern der Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM vorgesehen. Gebildet wurde sie von Entsandten der nationalen Parlamente der sechs Mitgliedsländer. Je 36 Abgeordnete kamen aus Frankreich, Deutschland und Italien, je 14 stellten Belgien und die Niederlande, sechs kamen aus Luxemburg. Obwohl sich diese Versammlung bei ihrer Konstituierung am 19. März 1958 selbst den Namen „Europäisches Parlament“ gab, ist es bis heute kein wirkliches Parlament. Gemäß Artikel 139 des Vertrags zur Gründung der EWG sollte die „Versammlung“ anfangs nur einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzungsperiode zusammenkommen, und zwar „am dritten Dienstag des Monats Oktober“. Der Übergang zu einer Direktwahl dieser „Versammlung“ war bereits in den Römischen Verträgen vorgesehen gewesen. In Artikel 138 Absatz 3 des EWG-Vertrags hieß es: „Die Versammlung arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten aus.“ Doch sollte es noch mehr als 20 Jahre dauern, ehe dieses Gremium 1979 erstmals von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden konnte. Und das angestrebte „einheitliche Verfahren“ für den Wahlgang ist bis heute nicht geschaffen worden. Die Abgeordneten werden weiterhin nach national unterschiedlichen Bestimmungen gewählt.

Auch an der weitgehenden Machtlosigkeit des Parlaments änderte sich seitdem wenig. Nur schrittweise wurde es mit weiteren Befugnissen ausgestattet. Doch bis heute fehlen ihm die für eine echte Legislative entscheidenden Rechte, so etwa das zur Wahl der Exekutive. Die Zusammensetzung der Europäischen Kommission wird weiterhin von den Mitgliedsländern bestimmt. Sie sind es die festlegen, wer Kommissionspräsident wird. Das Parlament hat zudem nicht das Recht zur Vorlage von Gesetzesinitiativen, dies war und ist das Privileg der Kommission. Diese Machtlosigkeit der Legislative ist alles andere als zufällig. Sie entspricht der mit dem europäischen Einigungsprozess untrennbar verbundenen Zurückdrängung der auf nationalstaatlicher Ebene erkämpften demokratischen Rechte.

Ein freier und unbegrenzter Binnenmarkt

Mitte der achtziger Jahre führten Interessenverbände des Kapitals, Medien und Regierungen Klage über die "Eurosklerose". Gemeint war damit eine Verlangsamung des Integrationsprozesses. Die Rede war von einer "Technologielücke" zwischen Europa und seinen wichtigsten Konkurrenten. Ist es heute China, in dem eine Bedrohung gesehen wird, so waren es damals die USA und Japan, von denen erwartet wurde, dass sie der EG enteilen würden.

Die Bedingungen für eine Beschleunigung der Integration waren günstig, denn die bis Ende der siebziger Jahren allgemein verfolgte keynesianische Politik des Deficit Spending zeigte sich nicht mehr in der Lage, die seit der Krise 1974/75 anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zu vermindern, sie führte nur noch zu wachsenden Staatsschulden. Die Antwort darauf bestand in der umfassenden Revitalisierung des Kapitalismus. In der Bundesrepublik wurde sie noch in der Regierungszeit von Helmut Schmidt eingeleitet und 1982, nach dem Wechsel der FDP zur CDU/CSU, unter Helmut Kohl zum Regierungsprogramm. Bereits 1979 waren in Großbritannien die Konservativen unter Margaret Thatcher an die Macht gekommen. In den USA war der neoliberale Ronald Reagan seit 1981 Präsident. Lediglich Frankreich verfolgte zunächst noch eine andere Strategie. Unter Präsident François Mitterrand setzte 1981 die Linksregierung von Sozialisten und Kommunisten noch einmal auf eine keynesianische Politik und brachte dazu Beschäftigungsprogramme auf den Weg. Diese Maßnahmen waren aber nicht von einer entsprechenden Ordnungspolitik, von Investitionsgeboten, Kapitalverkehrskontrollen und Verpflichtungen zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen begleitet, und so verpufften sie denn auch hier. 1983 wechselte Mitterrand abrupt die Strategie und verfolgte seitdem ebenfalls eine Politik der unbedingten Währungsstabilität.

Die angebliche "Eurosklerose" sollte durch mehr Wettbewerb und mehr Binnenmarkt überwunden werden. Damit sollte, zumindest auf längere Sicht, eine höhere Beschäftigungsquote erreicht werden. Doch tatsächlich führte die Wettbewerbssteigerung vor allem zu mehr Rationalisierungsinvestitionen der Unternehmen und damit zu Arbeitsplatzabbau. Auch die Anzahl der Konkurse und Unternehmensfusionen erhöhte sich deutlich.

Das Binnenmarktprojekt wurde auf dem europäischen Gipfel in Mailand am 29./30. Juni 1985 auf den Weg gebracht. Dort stimmten die Regierungschefs der Mitgliedsländer den Empfehlungen des Weißbuchs der Kommission Vollendung des Binnenmarkts zu. Man ging dabei davon aus, dass der bereits in den Römischen Verträgen vorgesehene schrankenlose Wettbewerb deshalb nicht zustande gekommen war, weil sich die Mitgliedstaaten mit Hilfe unzähliger nichttarifärer Handelshemmnisse gegen den Import von Waren und Dienstleistungen aus anderen EG-Staaten abzuschirmen wussten. Und diese Hemmnisse konnten bisher nur durch Harmonisierungsentscheidungen auf EG-Ebene überwunden werden, was in der Regel einstimmige Beschlüsse im Rat verlangte, ein immer wieder aufs Neue komplizierter und langwieriger Prozess. Nach Ansicht der Kommission war "eine Strategie, die gänzlich auf der Harmonisierung aufbaut, zu viel reglementieren würde, zu zeitraubend und unflexibel“, sie könnte "Innovationen ersticken".[16]

Im Weißbuch wurde daher eine völlig andere Strategie vorgeschlagen: War bisher die europaweite Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften Voraussetzung dafür, dass eine bestimmte Ware oder Dienstleitung ungehindert auf dem Binnenmarkt gehandelt bzw. angeboten werden konnte, so sollten künftig nicht mehr vorab "überall die gleichen Regeln gelten müssen". Waren und Dienstleitungen sollten vielmehr schon dann auf den Binnenmarkt  kommen können, wenn sie lediglich im Herstellungs- bzw. Ursprungsland zugelassen bzw. genehmigt waren.

Das Prinzip des Diskriminierungsverbots eines in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten Produkts sollte von nun an generell gelten. Da nicht länger ein aktives Handeln, ein "positiver Harmonisierungsakt" zur Zulassung einer Ware oder Dienstleistung in anderen Mitgliedsländern notwendig war, nannte man dieses Vorgehen auch "negative Integration". An die Stelle eines Binnenmarkts auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Mindestnormen trat ein liberaler, ungeregelter Markt des laissez faire.

In Stufen zur gemeinsamen Währung 

Nach dem in 1992 in Maastricht unterzeichneten Fahrplan für die Wirtschafts- und Währungsunion war vorgesehen, diese bis 1999 in drei Stufen zu verwirklichen. Es hätte daher ausreichend Zeit und Möglichkeiten gegeben, das Für und Wider einer gemeinsamen Währung zu prüfen und das gewagte Unternehmen zu verschieben oder abzusagen. Warner gab es genug – von rechts wie von links. Doch die Probleme wurden ignoriert. So wurde nicht untersucht, ob die WWU überhaupt ein optimaler Währungsraum sein könne. Da in einer Währungsunion nationale Währungen nicht mehr existieren, kann auch das Instrument ihrer Auf- und Abwertungen nicht mehr genutzt werden, um so Veränderungen in der Konkurrenzfähigkeit der Volkswirtschaften abzufedern. Im Konkurrenzkampf unterlegene Euroländer sind daher gezwungen, eine "innere Abwertung" vorzunehmen, was vor allem Druck auf die Löhne heißt: "Im Falle von Wettbewerbsungleichgewichten zwischen den beteiligten Staaten werden nach dem Fortfall des Wechselkursinstruments die Lohnkosten zur ausschließlichen Anpassungsvariablen; die zweite mögliche Anpassungsvariable in Gestalt eines Finanzausgleichsmechanismus steht nicht zur Verfügung."[17]

Und so konnte ziemlich genau vorausgesagt werden, was passieren würde, sollte am vorgesehenen Zeitplan festgehalten werden: Die vorzeitige Verwirklichung einer einheitlichen europäischen Geld- und Währungspolitik würde die realwirtschaftlichen und machtpolitischen Divergenzen in der EU lediglich verdecken. Um sie stattdessen auszugleichen, wären nicht allein die Weichwährungsländer zur Stabilitätspolitik zu verpflichten; die Hartwährungsländer, insbesondere die Bundesrepublik, müssten zu diesem Zweck einen Ausgleich ihrer Handels- und Leistungsbilanzen anstreben. Den enormen Überschüssen des deutschen Exportweltmeisters versuchen die schwächeren Länder durch Abwertungskonkurrenz, größere Staatsverschuldung u. ä. gegenzusteuern, um die Arbeitslosigkeit im eigenen Land aufzuhalten. Dabei vertieft sich die Divergenz, statt Konvergenz zu fördern. Die Warner fanden aber kein Gehör. Im Europäischen Rat in Dublin am 13./14. Dezember 1996 war man sich einig darüber, die WWU am 1. Januar 1999 beginnen zu lassen.

Die gegenwärtige Krise um Griechenland ist die heute sichtbarste Konsequenz dieses Vorgehens: Das Land ist zur Finanzierung seiner Staatsschulden vollkommen auf die EU und den Internationalen Währungsfond (IWF) angewiesen, und es hat damit entscheidende Souveränitätsrechte verloren. Die ihm auferlegte Politik der „inneren Abwertung“ führt zu einem Rückgang bzw. Stagnieren der Wirtschaftsleistung in der Folge weiterer Konkursen und wachsender Arbeitslosigkeit.

Als Voraussetzung für eine Währungsunion wurde immer wieder die Schaffung einer politischen Union genannt, ohne dass jedoch genau definiert wurde, was darunter zu verstehen sei. Fortschritte auf dem Weg zu dieser politischen Union sollte die Regierungskonferenz zur Revision des Vertrags von Maastricht bringen, die Ende März 1996 eröffnet und im Juni 1997 mit der Vorlage des Entwurfs für eine weitere Vertragsrevision, für den späteren Vertrag von Amsterdam, beendet wurde. Die dabei angestrebte Reform der europäischen Institutionen und Entscheidungsverfahren, und hier vor allem des Abstimmungsmodus im Rat, konnte allerdings nicht erreicht werden. So war denn die EU auf dem Weg zur politischen Union keinen Schritt vorangekommen. Auch der Versuch mit Hilfe eines „Europäischen Verfassungsvertrags“ sich dem Ziel der politischen Union zu nähern scheiterte. Der Verfassungsvertrag wurde im Sommer 2005 in Volksabstimmungen erst in Frankreich und dann in den Niederlanden abglehnt.[18]

Die EU als neues Phänomen

Trotz der jüngsten Rückschläge und Krisen – zu nennen ist hier die weiterhin ungelöste Schuldenkrise Griechenlands, die Entscheidung der Bürger Großbritanniens vom 23. Juni 2016, die Europäische Union zu verlassen sowie das offenkundige Versagen der EU in der Flüchtlingskrise - ist der von der Europäischen Union erreichte Integrationsgrad weiterhin bemerkenswert. Er ist nicht mit dem anderer ökonomischer Staatenbündnisse vergleichbar, sei es das North American Free Trade Agreement (NAFTA), die Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) oder die Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC). Anders als diese lediglich losen Zusammenschlüsse gründet sich die EU auf ein umfangreiches Vertragssystem und auf feste Institutionen. Der in gut 60 Jahren angewachsene Bestand gemeinsamer Rechtsakte, der Aquis communautaire, umfasst neben den Verträgen Tausende Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse. Die EU verfügt über einen eigenen Haushalt, sie hat einen Gerichtshof, einen Rechnungshof, eine Zentralbank und eine gemeinsame Währung, die in 19 ihrer 28 Mitgliedsländer Zahlungsmittel ist. Es gibt das Europäische Parlament, welches allerdings aufgrund fehlender eigener Rechte kein echtes Parlament ist. Durch umfangreiche Kompetenzübertragungen auf die europäische Ebene kommt der nationalen Gesetzgebung oft nur noch die Aufgabe zu, dort getroffene Entscheidungen umzusetzen, wenn auch der Umfang europäischer Vorgaben oft überschätzt wird.[19] Im Zuge der Integration haben sich die Rechtsschutzsysteme der Mitgliedsländer verändert. Das Prinzip der unmittelbaren Wirkung des EU-Rechts verpflichtet die nationalen Gerichte Rechtsnormen anzuwenden, die außerhalb und möglicherweise sogar gegen den Willen des Staates zustande gekommen sind. Die EU stellt demzufolge mit dieser erreichten Integration ein neues Phänomen dar. 

Die EU ist Ausdruck der objektiven Vergesellschaftung der Ökonomie im Sinne einer immer arbeitsteiligeren und immer größere Räume umfassenden Produktion und Konsumtion: "Die Größenordnung der Kapitale und der für sie erforderlichen Aufwendungen, die betriebliche wie die weltwirtschaftliche Vergesellschaftung der Produktion erreichten Ausmaße, die unter den Bedingungen des bisherigen Kapitalismus, des sogenannten klassischen Konkurrenz-Kapitalismus, nicht mehr existieren konnten; die aus der 'klassischen' Entwicklung des Kapitals hervorgegangene Form der kapitalistischen Produktionsverhältnisse wurde zur Fessel und musste gesprengt werden. Und sie wurde gesprengt."[20] Dieser Prozess wird auch als Globalisierung der kapitalistischen Produktion bezeichnet. Dabei ist die Globalisierung sowohl Ergebnis wie Antrieb der Entwicklung: "Außenhandel, Kapitalexport und Ausdehnung des Wirtschaftsraumes wirken also unmittelbar auf die Verwertungsbedingungen des Kapitals ein. Sie sind Resultat wie Triebkraft der Entfaltung der inneren Widersprüche des Kapitalverhältnisses in seiner historischen Bewegung. (...) In der Internationalisierung kapitalistischer Produktionsverhältnisse setzt sich somit die Verwertung des Kapitals als der 'treibende Faktor' der kapitalistischen Produktionsweise durch."[21]

Da aber die EU als regionale Form dieser Internationalisierung von imperialistischen Staaten getragen wird, sind der Vergesellschaftung Grenzen gesetzt. So sind auch nach fast 60 Jahren europäischer Integration die Kernbereiche nationaler Souveränität, die Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedsländer, noch weitgehend intakt. Auch beim Erhalt anderer zentraler Bestandteile staatlicher Autorität, etwa in der Innen- und Rechtspolitik, der Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik, konnten sich die Staaten behaupten. Überall hier stößt die Vergemeinschaftung an Grenzen, weil die Mitgliedsländer in ihrem Wettstreit untereinander nicht auf diese Kernbereiche ihrer Staatlichkeit verzichten können.

Im Unterschied zum Zeitalter der Herausbildung der modernen europäischen Nationen im 18. und 19. Jahrhundert entsteht daher mit der EU kein neuer Staat. Wir sind nicht auf dem Weg zur Supermacht bzw. zur Weltmacht Europa. Es gibt auch keinen Eurokapitalismus wie gelegentlich angenommen wird, denn es fehlt weiterhin an der entscheidenden Grundlage für eine solch neue Qualität, an einer übergreifenden europäischen kapitalistischen Klasse.



[1] Der folgende Text beruht auf dem Buch von Andreas Wehr, Die Europäische Union, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Köln 2015

[2]  Opitz, Reinhard (Hrsg.), Europastrategien des deutschen Kapitals 1900-1945, Köln 1977, S. 33

[3]  Ebenda

[4]  Opitz 1977., S. 34

[5]  Opitz, 1977, S. 36

[6]  So fordert der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel, dass "die Eliten ihre Verantwortung wahrnehmen und entschiedener als bisher für Europa als Hoffnungsprojekt werben." (…) "In 30 oder 40 Jahren werden weder Deutschland noch Frankreich allein eine nennenswerte politische oder wirtschaftliche Rolle spielen können - im Vergleich zu den großen politischen und ökonomischen Regionen der Welt wie USA, China oder Indien. Nur Europa als Ganzes hat eine Chance im globalen Wettbewerb von Ideen und Werten, von Politik und Wirtschaft.", Gabriel, 2011

[7]  Am 19. August 1989 wurde an der österreichisch-ungarischen Grenze ein „Paneuropäisches Picknick“ veranstaltet, von wo eine sogenannte „Friedensdemonstration“ an den Grenzzaun geführt wurde. Die Generalsekretärin der internationalen Paneuropa-Union, Walburga Habsburg Douglas, legte selbst bei der Durchschneidung des Stacheldrahts Hand an. Die kurzzeitige Öffnung der Grenze nutzten etwa 600 bis 700 DDR-Bürger zur Flucht. Es war der Beginn eines immer breiter werdenden Flüchtlingsstroms.

[8]  Abelshauser, Werner, Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Von 1945 bis zur Gegenwart. Zweite. Überarbeitete Auflage, München 2011, S. 245

[9]  Canfora, Luciano, Zeitenwende 1956, Entstalinisierung, Suez-Krise, Ungarn-Aufstand, Köln 2012, S. 95

[10] Abelshauser, 2011, S. 256

[11] Canfora, 2012, S. 9

[12] Protokoll (Auszug) vom 21.12.1956 der 164. Kabinettsitzung; BA MA, BW 1/48957, Band 2, S. 388f (geheim), hier zitiert nach Abelshauser, 2011, S. 249

[13] Abelshauser, 2011, S. 252

[14] Loth, Wilfried, Der Weg nach Rom-Entstehung und Bedeutung der Römischen Verträge, in: Integration 1/2007, S. 42

[15] Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957), in: Bundesgesetzblatt 1957, Bd. II, S. 770ff

[16] Vgl. Vollendung des Binnenmarktes, Weißbuch der Kommission, KOM (85) 310 endg. vom 14.06.1985, S. 18, Tz.64

[17]Busch, Klaus, Nicht reif für eine gemeinsame Währung. Die Europäische Währungsunion und die Gefahr eines Lohn- und Preisdumpings, in: Joachim Schuster/Klaus-Peter Weimar (Hrsg.), Maastricht neu verhandeln, Köln 1996, S. 61

[18] Wesentliche Teile des abgelehnten Verfassungsvertrags wurden dann aber später als Lissaboner Vertrag europäisches Vertragsrecht.

[19]Oft wird behauptet, dass mittlerweile 80 Prozent der nationalen Gesetzgebung auf europäisches Recht zurückgingen. Nach einer Statistik der Bundestagsverwaltung sind es tatsächlich aber nur 31,5 Prozent, also weniger als ein Drittel. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.09.2009 und vom 24.04.2008

[20]Gudopp, Wolf-Dieter, Das Maß der Epoche, in: Wissenschaft & Sozialismus, 1& 2, Frankfurt a.M.1995, S. 20

[21]Deppe, Frank (Hrsg.), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Zur politischen Ökonomie der westeuropäischen Integration, Reinbeck bei Hamburg 1975, S. 276

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